Auskunft

Sie müssen uns als Patient dazu berechtigen, einer Ihnen nahe stehenden Person Auskunft zu geben. Meine Philosophie ist es aber, dass die Patienten über ihre Erkrankung zur Gänze aufgeklärt werden, um an ihrem Behandlungsprozess voll teilhaben zu können.
Das bedeutet auch, dass ich Ihren Bekannten oder Verwandten auch nicht mehr Informationen geben kann, als ich es mit Ihnen bei der Visite besprochen habe.
Allerdings ist es nicht üblich, nahe Verwandte bei einem Aufklärungsgespräch über eine größere Operation oder die Besprechung weiterer Schritte – wenn Sie es wünschen – mit einzubinden.